Liebe Sportfreunde,
auch wenn der Spielbetrieb im KFV Westküste für diese Saison eingestellt wurde, dürft ihr ab heute wieder gemeinsam trainieren. Haltet dabei aber bitte die Auflagen ein!
Wie der SHFV heute mitteilte, ist eine Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs unter bestimmten Auflagen wieder möglich!
In der Ersatzverkündung der Landesverordnung vom 1. Mai 2020 erklärt die Landesregierung, dass ab dem heutigen 4. Mai 2020 öffentliche und private Außensportanlagen für den Sport- und Trainingsbetrieb und für den Freizeit- und Breitensport zur Ausübung kontaktfreier Sport- und Bewegungsarten unter folgenden Bedingungen genutzt werden können:
• Der Sport muss kontaktfrei durchgeführt werden,
• der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Sportlern untereinander und zu den Trainerinnen und Trainern ist stets zu wahren,
• insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten sind Hygienemaßnahmen einzuhalten,
• Umkleiden, Duschen, Gemeinschaftsräume und Gastronomie bleiben geschlossen,
• eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
• Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen die Einrichtungen nicht betreten.
Weitere vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den einzelnen Sportfachverbänden entwickelte Empfehlungen werden vor Aufnahme des Sportbetriebs umgesetzt und vor Ort in schriftlicher Form zur Information der Nutzerinnen und Nutzer mit dem Hinweis auf deren Verbindlichkeit ausgehängt. Die Landesregierung erklärt darüber hinaus: Eine Differenzierung nach Sportarten erfolgt nicht. Entscheidend ist, dass bei der Ausübung ein Mindestabstand von 1,5 Metern dauerhaft nicht unterschritten wird.
Den genauen Wortlaut entnehmt bitte der PDF im Anhang,